Flottenaustauschprogramm Sozial&Mobil Doppel-Förderung für E-Fahrzeuge im Gesundheits- und Sozialwesen


„Sozial & Mobil“ gehört zu den im milliardenschweren Konjunkturpaket verankerten Maßnahmen, die gleichzeitig die Folgen der Corona-Krise abfedern und den Klimaschutz forcieren sollen. Das Umweltministerium bezeichnet es als „Flottenaustauschprogramm“. Ziel des neuen Förderprogramms ist es, dass etwa Seniorenheime, mobile Pflegedienste oder Kindertagesstätten den Umstieg auf Batterie-elektrische Neufahrzeuge schaffen. Dazu will das Ministerium deren Beschaffung sowie den Aufbau von Ladeinfrastruktur unterstützen.

Die Zuschüsse gibt es nicht rückwirkend, sondern nur für Fahrzeuge und eventuell Ladeinfrastruktur, die nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beschafft werden. Voraussetzung für die Pauschalförderung ist, dass der Antragssteller für die De-minimis-Beihilfe in Frage kommt. Das sind in der Regel kleinere Organisationen oder Unternehmen, die somit 10.000 Euro pro Fahrzeug sowie zusätzlich die Förderung der dazugehörigen Ladeinfrastruktur (1.500 Euro pro AC-Wallbox, 2.500 Euro pro AC-Ladesäule, je bis 22 kW) beantragen können.

Eine Kumulierung mit dem Umweltbonus ist explizit möglich. Wobei sich die förderfähigen Ausgaben für die Beschaffung von Batterie-elektrischen Fahrzeuges im Fall der Kumulierung  um den Bundesanteil der Prämie vermindern. Heißt: Antragsteller beim Programm „Sozial & Mobil“ können mit dem geringeren Herstelleranteil des Umweltbonus rechnen.

Aktuell können körperschaften des öffentlichen Rechts keine Anträge für die Förderung stellen. Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie unter https://www.erneuerbar-mobil.de/foerderprogramme/sozial%26mobil sowie in den nachfolgenden Dokumenten:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Projektträger

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT)
Bereich Mobilität der Zukunft und Europa (MZE)
Steinplatz 1
10623 Berlin
Telefon: 030 310078-5660
E-Mail: elmo@vdivde-it.de