Wie auch Sie vom Klimaschutz-Förderprogramm profitieren Klimaschutz-Förderprogramm


Das Land Schleswig-Holstein belohnt nun jeden, der in den Klimaschutz investiert, mit dem Klimaschutz-Föderprogramm.

 

Wer kann Anträge stellen?

Das Förderprogramm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" bietet jedem in Schleswig-Holstein die Möglichkeit, bei individuellen Investitionen für den Klimaschutz eine Förderung durch das Land zu erhalten.

Was wird gefördert?

Es können Anträge für folgende Fördergegenstände gestellt werden:

Wie wird gefördert?

Die Höhe der Förderung unterscheidet sich je nach Fördergegenstand. Die Zuwendung ergeht als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung von 50% bis zur Höhe als Höchstfördersumme genannten Pauschalbeträge.

Weitere Infos dazu finden Sie in der Förderrichtlinie

 

 

Bei Fragen wenden Sie sich an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume per E-Mail (klimaschutz-sh@llur.landsh.de).