Das Land Schleswig-Holstein belohnt nun jeden, der in den Klimaschutz investiert, mit dem Klimaschutz-Föderprogramm.
Wer kann Anträge stellen?
Das Förderprogramm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" bietet jedem in Schleswig-Holstein die Möglichkeit, bei individuellen Investitionen für den Klimaschutz eine Förderung durch das Land zu erhalten.
Was wird gefördert?
Es können Anträge für folgende Fördergegenstände gestellt werden:
- ein Lastenfahrrad
- eine Wallbox
- einen Stromspeicher
- eine PV-Balkonanlage
- eine Solarthermieanlage
- eine nichtfossile Heizungsanlage
- die Einrichtung eines Fernwärmeanschlusses
- die Errichtung eines Gründaches
- eine Regenwasserzisterne
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Förderung unterscheidet sich je nach Fördergegenstand. Die Zuwendung ergeht als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung von 50% bis zur Höhe als Höchstfördersumme genannten Pauschalbeträge.
Weitere Infos dazu finden Sie in der Förderrichtlinie
Bei Fragen wenden Sie sich an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume per E-Mail (klimaschutz-sh@llur.landsh.de).